Betreut wohnen in den eigenen vier Wänden
Betreutes Wohnen als alternative Wohnform
Das betreute Wohnen verbindet die Möglichkeit, selbstbestimmt in einer barrierefreien und angemessenen Wohnung zu leben und im Bedarfsfall zusätzliche Pflege- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Im Rahmen des betreuten Wohnens werden somit verschiedene Dienstleistungen, z.B. Notrufdienste, Essen auf Rädern, Fahr- und Begleitdienste und viele andere Serviceleistungen angeboten. Gemeinsame Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten runden das Angebot ab.
Leistungen
Im Rahmen der Versorgung der Bewohner*innen des betreuten Wohnens werden Grundserviceleistungen durch einen Betreuungsdienst angeboten. Dazu zählen z.B. persönliche Unterstützungs- und Beratungsangebote, Vermittlung von Dienstleistungen, Hilfe bei administrativen Angelegenheiten, Veranstaltungen zur Aktivierung des Gemeinschaftslebens.
Weiterführende Angebote (Wahlserviceleistungen) richten sich nach dem persönlichen Bedarf und Wünschen des Bewohners, wie z.B. Hauswirtschaftsdienst, Pflegedienst, Hausnotrufsystem, Betreuungsdienst, Mahlzeitenservice, etc.
Bei Bedarf erfolgt eine spezialisierte Palliativversorgung in der letzten Lebensphase, die vom ambulanten Pflegedienst der Caritas in der Häuslichkeit erbracht wird, an das SAPV-Team vermittelt. Bewohner*innen erhalten Hilfestellung und Anleitung bei der Freizeitgestaltung, z. B. Spielenachmittage, Organisation von Musik- oder Sportveranstaltungen speziell für Senioren.
Anregungen von neuen Tätigkeitsfeldern für alle Bewohner*innen sind herzlich willkommen. Hierzu verständigen sich die Leitung des Hauses, alle Mitarbeiter, Angehörige und Ehrenamtliche. Auf Wunsch wird es auch Einzelbetreuung von Bewohner*innen geben, um die Fähigkeiten individuell zu fördern.
Im Stift St. Barbara wird ein Therapieraum für verschiedene Dienstleister zur Verfügung gestellt, z.B. Arztbesuch, Fußpflege, Physiotherapie, Kosmetik. Dort steht eine Spezialliege für die Behandlung von verschiedenen Dienstleistern zur Verfügung.
Kosten
Mit dem Bewohner*innen werden mit dem Wohnraumanbieter Einzelmietverträge abgeschlossen. Die Grundserviceleistungen sind in einem separaten Betreuungsvertrag geregelt und werden mit einer monatlich zu zahlenden Pauschale abgegolten. Die weiterführenden Wahlserviceleistungen werden separat von dem Bewohner*innen selbst mit dem Leistungserbringer/ Dienstleister vereinbart und abgerechnet.