Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Abhängigkeitssyndrom
Erläuterung des Krankheitsbildes:
Nach dem ICD 10 (= Internationale Klassifikation psychischer Störungen) soll eine Diagnose "Abhängigkeitssyndrom" nur dann gestellt werden, wenn bei einer betroffenen Person während des letzten Jahres mindestens drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, ein Suchtmittel zu konsumieren
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums des Suchtmittels.
- Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums.
- Nachweis einer Toleranz: Um die ursprünglich durch niedrigere Mengen des Suchtmittels erreichten Wirkungen hervorzurufen, sind zunehmend höhere Mengen erforderlich.
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen und Vergnügen zugunsten des Suchtmittelkonsums und/oder erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
- Anhaltender Substanzgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art).
Anliegen der SHG:
Die Selbsthilfegruppe ermöglicht Angehörigen suchtkranker Menschen einen Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe unterstützt die Angehörigen dabei, ihre eigenen Bedürfnisse und Ängste mitzuteilen und Lösungsansätze mit anderen Betroffenen zu entwickeln.
Arbeit der SHG:
- Die Mitglieder der Gruppe tauschen ihre Erfahrungen aus, geben sich gegenseitig Kraft und Mut.
- Die Gruppe richtet sich an Angehörige von suchterkrankten oder suchtgefährdeten Menschen.